„Pressemitteilung 10. Februar 2022

Im Frühjahr startet die Unterschriftensammlung
Am 07.02.2022 erhielt der RADENTSCHEID MÖNCHENGLADBACH die Kostenschätzung
für das im Mai 2021 eingereichte initiierende Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW. In
Nordrhein-Westfalen erfolgt die Kostenschätzung verpflichtend durch die Gemeinde.
Eines der sieben Ziele sind begleitende, baulich getrennte Radwege auf den Haupt-
verkehrsstraßen der Stadt. Diese können auf verschiedene Arten erstellt werden.
In einem Gespräch am 18. Januar 2022 mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mön-
chengladbach, Felix Heinrichs, wiesen die Vertretungsberechtigten Claudia Buseni-
us-Pongs und Susanne Jud nochmals ausdrücklich auf eine Variante der baulichen
Trennung hin, für die ein Eingriff in den Seitenraum nicht erforderlich ist. Als Konse-
quenz fallen keine Anliegerkosten nach 8 KAG an. Diese Variante wird als „geschütz-
ter Radweg auf Fahrbahnniveau“ in die neuen Regelwerke Einzug halten.
Claudia Busenius-Pongs bleibt bei Ihrer Aussage: „Es ist höchste Zeit, dass auch in
Mönchengladbach gesicherte Fahrradwege gebaut werden – und zwar mit derselben
Selbstverständlichkeit wie bisher die breiten Straßen für den motorisierten Verkehr!
Nur mit gesicherten Fahrradwegen – gleichberechtigt neben den Autostraßen – kann
Leben gerettet werden.“
Susanne Jud ist sich sicher: „Fördermittel für eine echte Mobilitätswende können wir
von Land und Bund erwarten. Erfahrungsgemäß sind für finanzschwache Kommu-
nen wie Mönchengladbach bis zu 100 Prozent drin.“
Unterstützt wird der Radentscheid von Eine Erde e.V., VCD, ADFC,
RADKOMM, Changing Cities, BUND, NABU, BSK und Pulse of Europe.“
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